Ziel der Arbeitsgruppe ist es, für die Bereiche Polizei, Justiz, Bildung und Jugend sowie für die Beratungsstellen einen Maßnahmenplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt im digitalen Raum zu entwickeln. Zu Grunde liegt der Beschluss 7/3301 des Thüringer Landtags vom 06.05.2021 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen.
Unter digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt sind alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt zu verstehen, die sich technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc.) bedienen und/oder geschlechtsspezifische Gewalt, die im digitalen Raum, z. B. auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen stattfindet (vgl. Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt (bff)).