Landespräventionsrat Thüringen
Der Landespräventionsrat Thüringen verfolgt die beiden Ziele, das Gemeinwohl zu stärken und Delinquenz vorzubeugen. Er (weiter-)entwickelt und fördert die Präventionsarbeit und Präventionsstrukturen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Praxiserfahrungen, vernetzt präventionsrelevanter Akteurinnen und Akteure, sorgt für einen Wissens- und Praxistransfer und berät die Landesregierung in Fragen der Prävention devianten Verhaltens.
Der Landespräventionsrat setzt sich aus einem Beirat, Arbeitsgruppen, die sich einzelnen Phänomenbereichen widmen, und einer Geschäftsstelle zusammen.
Beirat
Der Beirat ist das Leitungs- und Entscheidungsgremium des Landespräventionsrats Thüringen. Er legt die Arbeitsschwerpunkte fest.
Dem Beirat gehören an:
die Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre
- des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Vorsitzender)
- des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
- des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
- des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
- des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
- der Thüringer Staatskanzlei
die Geschäftsführer
- des Thüringischen Landkreistages e. V.
- des Gemeinde und Städtebundes Thüringen e. V.
Arbeitsgruppen
In den Arbeitsgruppen werden Probleme definiert, Perspektiven ausgetauscht, Lösungsmöglichkeiten erörtert sowie Handlungsempfehlungen und Umsetzungsvorschläge er- und bearbeitet.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle im Ministerium für Inneres und Kommunales ist zentrale Kontakt-, Koordinierungs- und Kompetenzstelle des Landespräventionsrats.