Sie wollen eine innovative und zukunftsweisende Maßnahme beginnen, die zur Stärkung des Gemeinwohls und zur Prävention delinquenten Verhaltens beiträgt?
Dann stellen Sie bis zum 31. Oktober einen Antrag an die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Thüringen und fügen Sie Ihre Maßnahmenbeschreibung (Anlage A) und Ihren Finanzierungsplan bei. Senden Sie diese Unterlagen elektronisch an unsere Geschäftsstelle unter lpr@tmik.thueringen.de. Bitte beachten Sie auch die datenschutzrechtlichen Informationen (Anlage B).
Wir fördern Ihre Maßnahme, wenn
- diese noch nicht begonnen wurde,
- Sie einen Eigenanteil beisteuern und
- Sie keine weitere Fremdförderung beantragt haben.
Die Mittelvergabe steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel.
Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 361 57-3313-245 oder per E-Mail unter lpr@tmik.thueringen.de.