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Psychosoziale Betreuung

Gewalterfahrungen stellen eine psychische Belastung dar, auf die jeder Mensch individuell reagiert. Sorgen Sie als Führungskraft für die Möglichkeit einer frühzeitigen psychosozialen Betreuung – bei schweren Gewalterfahrungen möglichst noch am Einsatzort. Je früher eine Verarbeitung des Erlebten einsetzt, desto weniger wahrscheinlicher entwickelt sich eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS).

Die psychosoziale und seelsorgerliche Notfallversorgung für Einsatzkräfte in Thüringen erreichen Sie 24/7 über die Zentralen Leitstellen sowie unter 0361-6555275. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landeszentralstelle

Dokumentation

Halten Sie frühzeitig alle wichtigen Inforationen zum Angriff fest. Orientieren Sie sich dabei an den sieben W-Fragen (Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Womit? Welche Verletzungen?)

Dokumentieren Sie Verletzungen und Beschädigungen (Fotos, ärztliches Attest etc.)

Erfassen Sie den Angriff in der internen Einsatzdokumentation bzw. im Verbandbuch und füllen Sie den freiwilligen Meldebogen „Gewalt gegen Einsatzkräfte" aus.

Strafanzeige

Eine Strafanzeige ist Voraussetzung für die rechtliche Verfolgung der Tat. Auf der Internetseite Polizeiliche Kriminalprävention können Sie sich informieren, wie und wo Sie eine Strafanzeige erstatten können und wie das Straf- und Ermittlungsverfahren abläuft.

Gehen Sie bis zum Eintreffen der Polizei so spurenschonend wie möglich vor. Waschen Sie Blut-, Sekret- oder Schmauchanhaftungen nicht ab und verändern Sie den Ereignisort nicht mehr als nötig.

Sie können, wenn Sie in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben, statt Ihres Wohnortes Ihren Dienstort in der Vernehmung angeben. (§ 68 Abs. 1 StPO

Bei Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden, können Vorgesetzte für ihre Mitarbeiter*innen Strafantrag stellen, um ihnen den Entscheidungsdruck abzunehmen. Bei der Befürchtung, der Täter/die Täterin könne sich für die Anzeigenerstattung rächen, können sich die Mitarbeiter*innen damit auch von der Strafanzeige distanzieren.

Supervision und taktische Nachbesprechung

Werten Sie Einsätze, in denen es zu gewalttätigen Übergriffen gekommen ist, im Team aus. Damit können Ihre Kolleg*innen von Ihren Erfahrungen partizipieren. Identifizieren Sie Schlüsselstellen der Situation und besprechen Sie möglich bzw. erforderlich gewesene Handlungsalternativen.

Supervisionen, durchgeführt von dafür qualifiziertem Fachpersonal, können schleichenden Traumatisierungen vorbeugen und zu Ihrer persönlichen sowie organisationalen Professionalisierung beitragen. Sie erweitern Ihre beruflichen Kompetenzen und fördern das Verstehen des gewalttätigen Ereignisses.

Unfallanzeige

Im Falle einer ärztlichen Behandlung infolge des Ereignisses, erstatten Sie innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger, damit Ihnen später Leistungen gewährt werden können. Besonders schwere Fälle sollten Sie sofort telefonisch melden. Die Unfallanzeige ist Voraussetzung für eine Unfalluntersuchung und das Verwaltungs- und Feststellungsverfahren.

Zuständig für die Feuerwehr ist die FUK Mitte, auf deren Internetseite Sie die notwendigen Formulare finden.

Zuständig für den Rettungsdienst sind die Unfallversicherung Bund und Bahn oder die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, auf deren Internetseiten Sie die entsprechenden Formulare finden.

Öffentlichkeitsarbeit

Kommunizieren Sie Gewalterfahrungen unter Wahrung von Persönlichkeitsrechten offensiv und sachlich nach innen und außen. Damit können Sie eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema auslösen.

Opferentschädigung

Als Opfer einer schweren Gewalttat haben Sie die Möglichkeit beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine wirtschaftliche und finanzielle Entschädigung für die Folgen der Tat zu beantragen. Informationen dazu finden Sie hier.