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Bauliche und technische Maßnahmen, Schutzausrüstung

Schaffen Sie Schutzräume, in denen attackierte Rettungskräfte sicher auf das Eintreffen der Polizei warten können (z. B. besonders gesicherte Fahrzeuge, spezielle Räume in den Wachen). Aber Vorsicht: Solche Schutzräume können auch zu Fallen werden! Sie sind eher für ein kurzfristiges Verweilen geeignet. Ihre örtlich zuständige polizeiliche Beratungsstelle unterstützt und berät Sie in Fragen der Gebäudesicherung und Sicherheitstechnik. Eine Übersicht zu den polizeilichen Beratungsstellen in Thüringen finden Sie hier.

Richten Sie einfache Alarmierungssysteme, wie eine Notruftaste am Handfunksprechgerät oder im Fahrzeug, ein.

Das Tragen von Schutzwesten ist nur bedingt geeignet, um sich vor Angriffen zu schützen. Sie können die Bewegungsfreiheit einschränken und im täglichen Einsatz eher bedrohlich und damit gewaltprovozierend wirken.

Eine Bewaffnung hat grundsätzlich zu unterbleiben. Das Risiko, sich und andere durch einen unsachgemäßen Gebrauch zu verletzen, durch den Angreifer entwaffnet zu werden oder ungewünschtes Verhalten bei ihm zu provozieren, überwiegt gegenüber einem möglichen Nutzen. Zudem unterliegt der Besitz und Gebrauch von Waffen rechtlichen Vorschriften.

Personenbezogene Maßnahmen

Trainieren Sie regelmäßig einen professionellen Umgang mit Konflikten und Aggressionen. In den Trainings sollten operative Kompetenzen in den Bereichen:

  • Selbstreflexion in Bezug auf Einstellungen, Wertvorstellungen, Kommunikationsverhalten und Körpersprache sowie deren Wirkung auf andere,

  • Selbstbewusstseins,

  • Professionelle und interkulturelle Kommunikation,

  • Gefahrenwahrnehmung (Wachsamkeit, Erkennen von Eskalationsdynamiken und Anzeichen auf bevorstehende Gewalt),

  • Deeskalationsstrategien im Umgang mit aggressiven Personen,

  • Stressmanagement und

  • körperschonende Abwehrtechniken

    erworben und gefestigt werden.

Informieren Sie sich über rechtliche Problematiken (z. B. Nothilfe/Notwehr, Garantenstellung, Unterlassene Hilfeleistung)

Entfernen Sie Arbeitsmittel, die als Waffe gegen Sie eingesetzt werden können (Schere, Spritze, Werkzeug etc.), aus dem sichtbaren Wahrnehmungsbereich bzw. dem Zugriffsbereich eines Fremden.

Führen Sie immer ein einsatzbereites Kommunikationsmittel bei sich, um Hilfe rufen zu können.

Organisationsbezogene Maßnahmen

Fördern und leben Sie eine offene, transparente und tolerante Kommunikationskultur in Ihrer Dienststelle. Qualifizieren Sie Führungskräfte in Personalführung. Gehen Sie konsequent gegen jegliche Form von körperlicher und verbaler Gewalt innerhalb Ihrer Organisation vor.

Betreiben Sie professionelle und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit. Die Art und Weise, wie Sie nach außen kommunizieren, beeinflusst das Vertrauen und den Respekt, der den Rettungskräften entgegengebracht wird.

Regeln Sie vorab Verhaltensweisen bei Eintritt eines gewalttätigen Angriffs. Legen Sie fest, wer zu informieren ist und wer Weisungen erteilen kann. Halten Sie wichtige Erreichbarkeiten und Ansprechpartner schriftlich bzw. elektronisch vor und aktualisieren Sie diese stetig.

Regeln Sie das Hausrecht. Legen Sie fest, wer, wo und in welchen Fällen ein Hausverbot bzw. Betretungsverbot für ein Fahrzeug aussprechen kann.

Gemeinsame, regelmäßig stattfindende Übungen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) tragen zum besseren Verständnis deren Vorgehens und ihrer Einsatztaktiken bei.

Sorgen Sie für ein qualifiziertes Notrufmanagement. Wenn möglich, fragen Sie nach gewaltrelevanten Information, wenn erkennbar ist, dass die Lage konfliktträchtig und die Stimmung aggressiv ist. Geben Sie diese Vorabinformationen an die Einsatzkräfte weiter.

Vereinbaren Sie Stichworte für den Fall eines Angriffs.

Halten Sie Kontakt mit den lokalen PSNV-Teams. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Arbeitgeber/Dienstherrn sind verpflichtet, im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten